Baufinanzierung Förderprogramme der Länder

Baufinanzierung Förderung der LänderOhne die in Deutschland in großer Auswahl angebotenen Förderprogramme für eine Bau- bzw. Immobilienfinanzierung wäre es vielen Verbrauchern gar nicht möglich, sich den Traum vom eigenen Haus zu erfüllen. Ganz oben steht hier die „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ (KfW), welche bundesweit Förderprogramme für das Bauen bzw. Sanieren und Modernisieren von Immobilien anbietet.

Wenn nun allerdings denkt, eine Förderung ausschließlich aus dem Topf der KfW erhalten zu können, der irrt sich gewaltig. Auch die einzelnen Bundesländer bieten die Möglichkeit, verschiedene Förderprogramme in Anspruch zu nehmen. Dabei handelt es sich meist um ländereigene Förderprogramme, die also nur für die Bevölkerung des jeweiligen Landes zur Verfügung stehen. Nur wenige Programme erstrecken sich auf mehrere Bundesländer.

Nicht immer sind diese Baufinanzierung Förderprogramme flächendeckend bekannt. Und auch die Voraussetzungen für eine Zulassung zum jeweiligen Programm können sich sehr stark voneinander unterscheiden. Dafür ist die Art der Förderung bei fast allen Förderprogrammen gleich oder zumindest ähnlich. Das bedeutet: Erfüllt der Antragsteller die Voraussetzungen, erhält er entweder einen finanziellen Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen, das oft befristet vergeben wird.

Wer sich über die in seinem Bundesland zur Verfügung stehenden Förderprogramme genauer informieren will, sollte als erste Anlaufstelle die Stadt- oder Gemeindeverwaltung ansteuern. Hier werden entsprechende Informationen in Form von Prospekten oder Beratungsangeboten bereitgehalten.

Für einen ersten Überblick haben wir einige länderspezifische Förderprogramme für Sie zusammengestellt:

Förderprogramme der Länder zur Baufinanzierung

Staatliche Bau FörderungBayern
Neben den bekannten Programmen der KfW gibt es im Freistaat Bayern gleich mehrere landesweite Förderprogramme für die Hausfinanzierung.

Beispiel 1 : Das Bayerische Wohnungsbauprogramm
Hiermit werden junge Familien, die maximal über ein mittleres Einkommen verfügen, besonders gefördert. Dies geschieht in Form von zinsgünstigen Darlehen, die für einen befristeten Zeitraum vergeben werden. Auch Zuschüsse stehen zur Vergabe bereit, die Bedingungen zum Erhalt können bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung erfragt werden.

Beispiel 2: Das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm
Mit diesem Förderprogramm sollen ebenfalls jüngere Hausbauer und Wohnungskäufer mit Kindern gefördert werden, die aus der bis dato bestehenden Mietsituation entfliehen möchten. Zur Verfügung steht (bei Erfüllung der spezifischen Voraussetzungen) ein befristetes, zinsverbilligtes Darlehen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

 
Baden-Württemberg
Das Bundesland Baden-Württemberg hält gleich eine ganze Reihe verschiedener Förderprogramme für Baufinanzierer bereit, die teilweise allerdings regional beschränkt sind. Am bekanntesten ist dabei das Landeswohnraumförderungsprogramm. Es ist insbesondere für Familien mit mindestens einem (minderjährigen) Kind vorgesehen und wird – wie viele andere Förderprogramme auch – in Form eines zinsverbilligten Darlehens vergeben.

Und noch ein weiteres Programm in Baden-Württemberg ist sehr interessant: Es nennt sich „Darlehen für die energetische Sanierung von gebrauchten Immobilien“ und ist eine Zusatzförderung zum Landeswohnraumförderungsprogramm. Diese kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen und richtet sich speziell an Immobilienbesitzer und Käufer, die ein Objekt energetisch sanieren wollen. Auch für junge Familien, Paare, ältere Menschen und Behinderte hält das Land Baden-Württemberg eigene Programme bereit.

 
Nordrhein-Westfalen
Das bevölkerungsreichste Bundesland hält selbstverständlich ebenfalls einige Baufinanzierung Förderprogramme bereit, darunter u. a. für den behindertengerechten und barrierefreien Umbau von Wohnungen und Immobilien. Aber auch für Käufer von Neuimmobilien und Eigentumswohnungen, für junge Familien und solche mit vielen Kindern stehen jeweils eigene Programme zur Verfügung. Grundsätzlich kann die Förderung bei fast allen Programmen bis zu 100 % betragen, allerdings staffelt sie sich teilweise nach der Anzahl der Kinder oder dem Alter des Antragstellers.

 
Hessen
In Hessen werden derzeit drei landeseigene Programme zur Förderung von Baufinanzierungen und Immobilienkäufen angeboten. Eines davon ist das sogenannte Hessen-Baudarlehen, mit dem der Kauf oder Bau von neuen Ein- und Zweifamilienhäusern und der Erwerb von Eigentumswohnungen gefördert wird, sofern diese selbst genutzt werden. Doch nicht nur das: Auch der Kauf von gebrauchten Immobilien kann in Hessen gefördert werden, die diesbezüglichen Voraussetzungen können bei den Kommunen erfragt werden.

Gleiches gilt übrigens auch für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum. Allerdings werden in Hessen Darlehen nur bis zu einer Höhe von maximal 50 % der Gesamtkosten vergeben. Lohnen kann sich das Ganze trotzdem: Die Zinssätze für vergünstigte Darlehen liegen bis zu 30 % unter dem üblichen Kapitalmarktniveau.

 
Niedersachsen
In Niedersachsen existiert eine ganze Reihe verschiedener Förderprogramme für den Bau und Erwerb von Wohneigentum. Mit den einzelnen Programmen sollen insbesondere kinderreiche Familien unterstützt werden und solche, die maximal über ein mittleres Einkommen verfügen. Die einzelnen Förderprogramme bilden ein kompliziertes Geflecht und greifen teilweise ineinander, so dass es an dieser Stelle nicht möglich ist, alle Angebote einzeln aufzuführen.

Auch die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme sind sehr unterschiedlich, teilweise ist eine gewisse Anzahl von Kindern vorgeschrieben, bei anderen Programmen wiederum ein maximales Haushaltseinkommen oder das Alter des Objekts. Zudem werden Neubauten mit Erstbezug eigens gefördert (Schaffung neuen Wohnraums), und auch für die energetische Sanierung und Modernisierung von Immobilien existieren eigene Förderungen.

 
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein steht u. a. das sogenannte Immofix Förderprogramm zur Verfügung, welches speziell als Ergänzung der Gesamtfinanzierung bei einem Neubau bzw. Kauf oder der Modernisierung einer Immobilie vorgesehen ist. Die Besonderheit: Es müssen keine Kosten- oder Einkommensgrenzen eingehalten werden, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können.

Zusätzlich existieren in Schleswig-Holstein zwei weitere Förderprogramme, die ebenfalls nicht an bestimmte Finanzierungskosten- oder Einkommensgrenzen gebunden sind. Sie nennen sich Immoflex und ImmoKonstant24. Immoflex dient – ebenso wie Immofix – als Ergänzung einer Gesamtfinanzierung beim Neubau, Kauf oder der Modernisierung einer Immobilie.

Als echtes Schmankerl beinhaltet die Förderung unbegrenzte Sondertilgungsmöglichkeiten. Bei ImmoKonstant24 dagegen ist die Besonderheit die feste Rate über die Gesamtlaufzeit von 24 Jahren.
 

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Fazit
Die hier genannten Länder stellen nur einen Ausschnitt der Baufinanzierung Förderprogramme der einzelnen Bundesländer in Deutschland dar. Grundsätzlich gibt es in jedem Bundesland solche Fördermittel, im einen mehr, im anderen weniger. Die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme differieren jeweils – Auskünfte darüber können die Baubüros der Stadt- und Gemeindeverwaltungen, aber auch die bekannten Filialbanken geben (jeweils die persönliche Hausbank).